Rechnungsstellung bei Promotion-Aufträgen

Als selbstständiger Promoter trittst du gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber als freier Unternehmer auf.

Wenn du an einem Promotion-Auftrag interessiert bist, machst du dem Auftraggeber – üblicherweise eine Promotion-, Messe- oder Event-Agentur – ein Angebot, das dieser im Rahmen einer Auftragserteilung bestätigen oder ablehnen kann.

Nach der Durchführung des Auftrags stellst du deine erbrachte Leistung in Rechnung. Damit du schnell an dein Geld kommst, ist eine korrekte Rechnungsausstellung unabdingbar.

Auszug aus § 14.4 UstG (Umsatzsteuergesetz)

Wie erstelle ich eine korrekte Rechnung?

Deine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

  • deinen vollständigen Namen und Anschrift ebenso wie die deines Auftraggebers

  • deine Steuernummer und/oder deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

  • das Ausstellungsdatum / Rechnungsdatum

  • eine fortlaufende Rechnungsnummer, die du zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergibst

  • den Umfang und die Art der von dir erbrachten Leistung

  • den Zeitpunkt bzw. Zeitraum, an/in dem du die Leistung erbracht hast

  • den anzuwendenden Umsatzsteuersatz (Mehrwertsteuer) sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder einen Hinweis auf die Steuerbefreiung als Kleinunternehmer

  • deine Kontoverbindung, damit dein Auftraggeber das Geld an dich überweisen kann

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