Mustervertrag für Promotion-, Messe-, Eventagenturen: Midijob

Das Anstellungsverhältnis über einen Midijob eignet sich für Promotion-, Messe- und Eventagenturen, die Personal einstellen, das monatlich mehr Arbeitskapazität aufbringen kann als im Rahmen eines Minijobs. Wir zeigen Ihnen einige Fakten und Hinweise über den Midijob samt Muster-Arbeitsvertag zum kostenlosen Download.

Eine Tätigkeit im Übergangsbereich wird nach § 20 Abs. 2 SGB IV als Midijob bezeichnet. Das monatliche Einkommen fängt ab 538,01 Euro an und darf die Einkommensgrenze von 2.000,00 Euro nicht überschreiten. Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit geringeren Sozialabgaben für den Arbeitnehmer.

Für Sie als Arbeitgeber ist es wichtig, zu wissen, dass die Begrenzung des Gehalts auch eine Begrenzung der Arbeitsstunden zur Folge hat und somit höchstens 161 Stunden im Monat bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro.

Besondere Hinweise

  • Der Entgeltrahmen liegt monatlich bei 538,01 und maximal 2.000,00 Euro.
  • Midijobs sind sozialversicherungspflichtig.
  • Die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung werden nach einer reduzierten Beitragsbemessungsgrundlage berechnet. Mithilfe des Übergangsbereichsrechners der Deutschen Rentenversicherung können die Beiträge ermittelt werden.
  • Arbeitnehmer sind dennoch vollständig kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert.
  • Arbeitgeber müssen konstant den vollen Anteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen leisten.
  • Die Besteuerung des Midijobs läuft über die Lohnsteuerkarte (Lohnsteuerklasse 1 bis 4 → steuerfrei, Lohnsteuerklasse 5 und 6 → lohnsteuerpflichtig).
  • Arbeitnehmer dürfen maximal acht Stunden am Tag arbeiten (höchstens 161 Stunden im Monat).
  • Arbeitnehmer haben Anspruch auf Urlaub und Krankengeld.
  • Die Regelung für Midijobber gilt nicht für Auszubildende und Praktikanten.
  • Die Regelung für Midijobber gilt nicht bei einer Nebenbeschäftigung, die zusätzlich zu einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung mit einem Monatslohn von mehr als 1300,00 Euro ausgeübt wird. Ansonsten müssen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber für beide Beschäftigungen die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Beliebte Midijobs

  • Messehostessen/-hosts
  • Verkaufsberater
  • Auslieferungsfahrer, Paketbote
  • Callcenter-Mitarbeiter

Download Mustervertrag für Promotion-, Messe- und Eventagenturen: Midijobs

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Rechtlicher Hinweis: Unsere Musterverträge und Informationen dienen als Informationsquelle und stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar. Wir bieten keine Garantie auf vollständige Richtigkeit.

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