Mustervertrag für Promotion-, Messe- und Eventagenturen: Praktikumsvertrag

Bei Promotion-, Messe-, und Eventagenturen und anderen Unternehmen sind Praktikanten beliebtes Arbeitspersonal, da sie flexibel in den unterschiedlichsten Bereichen einsetzbar sind und eigenständig eine Vielzahl verschiedener Aufgaben übernehmen können. Wir zeigen Ihnen einige Fakten und Hinweise für das Anstellungsverhältnis über einen Praktikumsvertrag samt Muster-Arbeitsvertrag zum kostenlosen Download.

Das Anstellungsverhältnis über einen Praktikumsvertrag ist ein zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis, das dem Ausbildungszweck und der Orientierung dient. Es werden hierbei vier Gruppen von Praktikanten unterschieden: Praktikanten, die ein studien- und ausbildungsbegleitendes Praktikum absolvieren, Praktikanten, die ein freiwilliges studien- und berufsbegleitendes Praktikum absolvieren, Auszubildende in einer Berufsausbildung und Werkstudenten. Bei Werkstudenten gibt es einen gesonderten Werkstudentenvertrag.

Besondere Hinweise

  • Ein Praktikum ist nach § 22 MiLoG (Mindestlohngesetz) auf eine bestimmte Dauer begrenzt, bietet dem Praktikanten den Erwerb praktischer Fähigkeiten zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit, ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung im Sinne des BBiG ( § 26 BBiG) oder um eine damit vergleichbare praktische Ausbildung handelt.
  • Arbeitgeber müssen Praktikanten den Mindestlohn zahlen, wenn es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt, das länger als drei Monate dauert.
  • Bei einem Pflichtpraktikum muss kein Mindestlohn gezahlt werden.
  • Wenn das Mindestlohngesetz greift, muss der Praktikumsvertrag schriftlich festgehalten werden.
  • Bei einem Pflichtpraktikum steht der Ausbildungszweck im Vordergrund.
  • Bei einem freiwilligen Praktikum geht es vor allem darum, praktische Berufserfahrung zu sammeln und es dient zur Orientierung für die Berufswahl.
  • Die Probezeit bei einem Praktikum beträgt 1 Woche bis 4 Monate.
  • Praktikanten erhalten bei einem freiwilligen Praktikum 6 Wochen lang Lohnfortzahlung bei Krankheit.
  • Praktikanten erhalten bei einem Pflichtpraktikum keine Lohnfortzahlung bei Krankheit.
  • Praktikanten haben bei einem freiwilligen Praktikum mind. 2 Tage pro Monat Urlaubsanspruch.
  • Praktikanten haben bei einem Pflichtpraktikum keinen Urlaubsanspruch.

Download Mustervertrag für Promotion-, Messe- und Eventagenturen: Praktikumsvertrag

Wir bieten Ihnen kostenlose Musterverträge für ein Anstellungsverhältnis mit Praktikanten (freiwilliges Praktikum & Pflichtpraktikum) zum Download an. Klicken Sie dazu einfach auf folgende Links:

Rechtlicher Hinweis: Unsere Musterverträge und Informationen dienen als Informationsquelle und stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar. Wir bieten keine Garantie auf vollständige Richtigkeit.

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