Mustervertrag für Promotion-, Messe- und Eventagenturen: Standardarbeitsvertrag

Ob Vollzeitarbeitsvertrag, Teilzeitarbeitsvertrag, befristet oder unbefristet – Promotion-, Messe- und Eventagenturen können unseren Muster-Standardarbeitsvertrag für Promoter, Eventpersonal oder Fachberater nach Ihren Bedürfnissen anpassen. Wir zeigen Ihnen einige Fakten und Hinweise über den Standardarbeitsvertrag samt Muster-Arbeitsvertrag zum kostenlosen Download.

Bei Arbeitsverträgen gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, jedoch müssen Gesetze, Arbeitnehmerschutzbestimmungen, mögliche Tarifverträge, Betriebs-/Dienstvereinbarungen und das Richterrecht beachtet werden.

Im Arbeitsvertrag werden Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers festgelegt und können in verschiedener Form zustande kommen: schriftlich, mündlich oder durch Handschlag. Empfehlenswert ist ein schriftlicher Vertrag.

Überblick über einzelne Standardvertragsklauseln

  • Vertragsparteien
  • Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Probezeit
  • Tätigkeit des Arbeitnehmers – Versetzungsklausel
  • Arbeitsort
  • Arbeitszeit
  • Überstunden
  • Vergütung
  • Urlaub
  • Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit
  • Nebentätigkeit
  • Schweigepflicht
  • Beendigung/Kündigung

Besondere Hinweise

  • Arbeitgeber sollten festlegen, ob das Arbeitsverhältnis unbefristet oder befristet sein soll. Eine Befristung unterliegt gewissen Voraussetzungen: Ohne einen Sachgrund darf diese höchstens 2 Jahre dauern (weitere Informationen zu den Sachgründen im § 14 TzBfG).
  • Wird der Aufgabenbereich des Arbeitnehmers im Vertrag zu konkret ausformuliert, wird das Weisungsrecht des Arbeitgebers eingeschränkt. Über eine Versetzungsklausel wird der Arbeitgeber berechtigt, dem Arbeitnehmer anderweitige (zumutbare) Aufgaben zu übertragen.
  • Arbeitgeber dürfen nicht einseitig je nach Bedarf die Arbeitszeit des Arbeitnehmers bestimmen.
  • Die Probezeit eines Anstellungsverhältnisses darf maximal 6 Monate dauern, wobei die Kündigungsfrist mindestens 2 Wochen beträgt.
  • Arbeitgeber sollten Höhe und Fälligkeit der Vergütung festlegen, ansonsten gilt nach dem Gesetz die ortsübliche Vergütung als vereinbart und in der Regel eine Fälligkeit zum letzten des Monats.
  • Arbeitnehmer haben nach dem Bundesurlaubsgesetz einen Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen (6-Tage-Woche) und einen Mindesturlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen (5-Tage-Woche).

Download Mustervertrag für Promotion-, Messe- und Eventagenturen: Standardarbeitsvertrag

Wir bieten Ihnen einen kostenlosen Muster-Standardarbeitsvertrag zum Download an. Klicken Sie dazu einfach auf folgendes PDF- oder Word-Dokument.

Rechtlicher Hinweis: Unsere Musterverträge und Informationen dienen als Informationsquelle und stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar. Wir bieten keine Garantie auf vollständige Richtigkeit.

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