Altersvorsorge für Gründer und Unternehmer

Die Altersvorsorge ist ein kompliziertes Thema, denn es ist bekannt, dass die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) nicht mehr ausreicht, um einen angemessenen Lebensstandard zu sichern.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Neben die staatliche Absicherung ist die private Absicherung getreten. Vor allem für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, für das Rentenalter vorzusorgen.

Das deutsche Rentensystem stützt sich grundsätzlich auf drei Säulen: Der gesetzlichen, der betrieblichen und der privaten Rentenversicherung. Ein abhängig Beschäftigter ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und hat zudem die Möglichkeit, die beiden anderen Versicherungsformen zu nutzen.

Für Selbstständige gilt das nicht. Die betriebliche Versicherung fällt für sie weg. Auch die gesetzliche Absicherung steht ihnen zunächst einmal nicht zu. Die Aufnahme kann allerdings beantragt werden, so dass wenigstens zwei Säulen genutzt werden können. Ob das sinnvoll ist, muss aber immer im Einzelfall entschieden werden.

Die beiden staatlich geförderten, zusätzlichen Versicherungen Riester-Rente und Rürup-Rente sind Sonderformen der Altersvorsorge. Die Rürup- oder auch Basis-Rente richtet sich an Selbstständige und Unternehmer, die Riester-Rente hingegen an gesetzlich Versicherte.

Die gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige

Auch Selbstständige haben die Möglichkeit, sich in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) versichern zu lassen, obwohl sie nicht versicherungspflichtig sind. Das können sie entweder als freiwillig Versicherte tun und Beiträge zwischen dem Mindest- und Höchstbeitrag (ca. 100,00 bis 1.000,00 Euro) entrichten, oder aber sie beantragen die volle Mitgliedschaft. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass nach 60 Monaten Einzahlung der Pflichtbeiträge ein unwiderruflicher Anspruch auf die Auszahlung der Rente besteht. Andererseits ist die volle Mitgliedschaft nicht wieder kündbar. Die Beiträge richten sich in diesem Fall nach dem durchschnittlichen Einkommen.

Wer vor seiner Selbstständigkeit Angestellter gewesen ist, sollte weiterhin Beiträge zahlen, weil sein Rentenanspruch sonst nach zwei Jahren verfällt. Der Vorteil der freiwilligen Versicherung ist, dass man die Beitragshöhe selbst bestimmen und dadurch auch direkten Einfluss auf seine späteren Rentenzahlungen nehmen kann. Die komplette Leistung der Rentenversicherung, die eine Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenschutz und Rehabilitationsmaßnahmen bietet, erhält jedoch nur, wer pflichtversichert ist.

Der Antrag zur Pflichtversicherung muss spätestens nach fünf Jahren Selbstständigkeit eingereicht werden.

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