Die Private Altersvorsorge im Überblick

Für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer ist die private Vorsorge wichtig, denn sie müssen größtenteils auf die betriebliche und gesetzliche Rentenversicherung verzichten.

Deshalb bietet es sich an, diverse Anlageformen zu nutzen und sein Geld bei unterschiedlichen Versicherungen anzulegen. Dem persönlichem Bedarf und eigenen Vorlieben entsprechend gibt es sehr sichere Anlageformen, aber auch solche, die zwar einer hohen Rendite aber auch ein hohes Risiko beinhalten. Vor der Entscheidung für einen Versicherer ist es in jedem Fall ratsam, sich vorab über die Qualität der Absicherung zu informieren, z. B. bei Stiftung Warentest oder Finanztest. Das gilt speziell für risikoreiche Anlagen.

Außerdem solltest du bedenken: Je früher du in deine Altersvorsorge investierst, desto höher ist die zu erwartende Rendite. Bei langen Laufzeiten sind kleine monatliche Beiträge ausreichend, um eine akzeptable Summe anzusparen.

Die Rürup-Rente

Die Rürup-Rente, benannt nach dem Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup, ist ähnlich wie die Riester-Rente eine private Leibrentenversicherung mit staatlicher Förderung. Sie richtet sich grundsätzlich an alle Deutschen, die einkommenssteuerpflichtig sind, wurde jedoch insbesondere für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer entworfen.

Die Rürup-Förderung beruht auf weitreichenden Steuerbegünstigungen. Das macht sie nicht nur für Selbstständige, sondern auch für Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen – und entsprechend hohen Steuersätzen – interessant.

Gegenwärtig bieten exklusiv Lebensversicherungsunternehmen diese Form der Vorsorge an. Im Unterschied zur Riester-Rente sind die Anbieter nicht verpflichtet eine Zertifizierung vorzuweisen, sondern müssen nur einigen rechtlichen Bestimmungen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 b des Einkommensteuergesetzes entsprechen. Sie sind verpflichtet, eine lebenslange Auszahlung ohne Möglichkeit von Voll- oder Teilauszahlungen der Rente anzubieten, die Auszahlung darf frühestens mit der Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen und die Ansprüche aus dem Vertrag dürfen nicht übertragbar sein. Das gilt für alle seit 2011 abgeschlossenen Rürup Renten.

Eine fondsgebundene Versicherung ist ebenfalls möglich. Hier muss jedoch darauf geachtet werden, dass eine Garantieerklärung durch den Versicherer unterzeichnet wird. Denn im Unterschied zur Riester-Rente sind die eingezahlten Beiträge bei der Rürup-Rente nicht abgesichert.

Auch eine Sofortrente ist möglich, d. h. die Einzahlung eines hohen Geldbetrages bei sofortigem Start der Rentenzahlungen. Diese lohnt sich hauptsächlich, wenn eine hohe steuerliche Entlastung angestrebt wird.

Außerdem sind Zusatzversicherungen möglich. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sowie die Witwen- und Halbwaisenrente sind vor allem für diejenigen sinnvoll, die über keine gesetzliche oder sonstige Rentenversicherung verfügen. Der Anteil des Beitrages für Zusatzversicherungen darf jedoch 49,99 Prozent nicht überschreiten, da er ansonsten steuerlich nicht mehr absetzbar ist.

Der Europäische Gerichtshof hat am 1. März 2011 darüber festgesetzt, dass das Geschlecht des Versicherungsnehmers als Tarifkriterium nicht zugrunde gelegt werden darf (Unisex-Tarife). Dieses Urteil hat seit dem 21. Dezember 2012 Auswirkungen auf die Kalkulationsgrundlagen der Rürup-Renten.

Wie wird's gemacht?

Für die Rürup-Rente muss kein Antrag auf staatliche Förderung gestellt werden. Der Versicherte hat die Möglichkeit, die Rente in seiner Steuererklärung in einem entsprechenden Formular als Sonderausgaben anzugeben.

Eine flexible Zahlung der Beiträge ist möglich: monatliche, viertel-, halb-, oder ganzjährige Raten sind denkbar. Es gibt keinen Mindestbeitrag. Die Beiträge sind variabel und können je nach finanzieller Lage geleistet werden. Selbst Einmalzahlungen sind möglich.

Die Beiträge können bis zu 25.639,00 Euro (jährlich) vom Einkommen abgezogen und damit steuerfrei in die Rentenversorgung investiert werden. Ab 2025 soll das zu 100 Prozent möglich sein. Im Moment gilt noch eine Übergangsregelung: Bis 2025 erhöht sich der Prozentsatz jedes Jahr um zwei Prozent, um die 100 Prozent Steuerentlastung zu erreichen. Bezüglich des maximal staatlich geförderten Betrages ist außerdem zu beachten, dass dieser in seiner Höhe verringert wird, wenn andere förderfähige Beiträge (z.B. gesetzliche Rentenversicherung) bezahlt werden.

Betreffend die Auszahlung der Renten bestehen in der Besteuerung ebenfalls Übergangsregelungen. Bis 2040 soll hier die 100prozentige Besteuerung wirksam werden. Ebenfalls gilt eine Übergangsregelung mit steigender Besteuerung. Wer seit 2009 seine Rente erhält, muss 58 Prozent der empfangenen Leistungen versteuern. 42 Prozent der Rente werden in vollem Umfang ausgezahlt.

Weitere Formen der privaten Altersversicherung sind die Kapitallebensversicherung und die Risikolebensversicherung.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Rürup-Rente auf foerderland.de