Selbstständig! Klar, oder?

Nein, so einfach ist das nicht! Denn es gibt einige Kriterien, die du beachten musst, um nicht als Scheinselbstständiger zu gelten.

Die Arbeit als Selbstständiger unterscheidet sich erheblich von der eines Angestellten, insbesondere in folgenden Punkten:

  • Du erhältst dein Honorar ohne Abzüge von Steuern und Sozialabgaben.
  • Du bist nicht gesetzlich kranken-, pflege- und rentenversichert.
  • Du hast die Möglichkeit zur Umsatzsteuervoranmeldung und zum Vorsteuerabzug.
  • Du hast keinen Anspruch auf Urlaub oder eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
  • Du haftest bei Schlecht- oder Nichterfüllung deines Auftrags.
  • Du verlierst eventuell Ansprüche auf staatliche Förderungen (z. B. Kindergeld, BaföG).

Siehe auch
Kindergeld
BAföG & Selbstständigkeit

Gewerbeanmeldung / Gewerbeschein

Wenn du als Promoter arbeitest, bist du selbstständig gewerblich tätig, egal ob haupt- oder nebenberuflich. Selbst wenn du nur ein paar Stunden pro Woche arbeitest, musst du dein Gewerbe anmelden (Gewerbeschein). Andernfalls droht dir ein Bußgeld und das Finanzamt fordert Steuernachzahlungen.

Den Gewerbeschein bekommst du bei der Gewerbemeldestelle deines zuständigen Ordnungsamts oder der Gemeindeverwaltung. Meist kannst du das Antragsformular auch telefonisch anfordern oder aus dem Internet herunterladen.

Das Gewerbe musst du dort anmelden, wo dein Unternehmen angesiedelt sein soll, also in der Regel an deinem Wohnort. Der Gewerbeschein kostet ca. 15,00 bis 60,00 Euro.

Siehe auch
Der Gewerbeschein

Wichtige Hinweise

Bei einigen Gemeinden findet sich auf der Seite des Gewerbeamtes folgender Hinweis: „Die Tätigkeit muss genau bezeichnet werden. Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen wie z. B. Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion etc. reichen nicht aus.“ Deshalb solltest du dir die Formulierung für deine Gewerbeanmeldung genau überlegen.

Weitere Hinweise zu diesem Thema findest du auch in unserem Forum.

Für die Gewerbeanmeldung als Promoter benötigst du deinen gültigen Personalausweis oder Reisepass und eine Aufenthaltsgenehmigung, falls du nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und kein EU-Bürger bist. Das Gewerbeamt informiert automatisch weitere Behörden über dein Gewerbe, darunter das Finanzamt.

Die Bestätigung der Anmeldung ist in der Regel der Gewerbeschein. Er ist unbefristet gültig. Wenn du dein Gewerbe für eine Zeit lang ruhen lässt – z. B. aus gesundheitlichen Gründen – musst du das dem Gewerbeamt und dem Finanzamt melden.

Achtung Messejobs!

Bei Jobs auf Messen musst du – z. B. wegen deiner Weisungsgebundenheit – deine Tätigkeiten als Host oder Hostess über die Lohnsteuerkarte abrechnen.