Personengesellschaften: OHG

Im Gegensatz zur GbR ist die OHG die Gesellschaftsform, die nicht für eine freiberufliche, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit geeignet ist. Es wird kein Mindestkapital benötigt.

OHG (Offene Handelsgesellschaft)

Wenn beispielsweise eine mittelgroße Baustoffhandlung zu gründen ist, die OHG eine denkbare Gesellschaftsform. Denn ein vollkaufmännischer Geschäftsbetrieb ist notwendig, um mit Baustoffen Handel zu treiben. Im Gegensatz zur GbR ist jetzt die OHG die richtige Gesellschaftsform, die nicht für eine freiberufliche, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit geeignet ist.

Mindestkapital

Es wird kein Mindestkapital gebraucht; ein Gesellschaftsvertrag muss festlegen, wie die Geschäftstätigkeit und der gemeinschaftliche Auftritt nach außen aussehen.

Wieviel Personen sind nötig?

Wie bei der GbR sind zumindest zwei Personen nötig, um eine OHG ins Leben zu rufen. Jeder der Gesellschafter kann im Namen der OHG handeln, sie sind für die Geschäftsführung und die Vertretung nach außen zuständig. Daher ist ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten von Nöten um eine OHG zu gründen. Die Gesellschafter können aber auch einen Dritten mit der Geschäftsführung beauftragen, zum Beispiel einen Prokuristen.

Wer haftet?

Wichtig: Alle Gesellschafter haften persönlich und gesamtschuldnerisch gegenüber den Gläubigern. Das bedeutet: Ein Gläubiger kann von jedem Gesellschafter fordern, dass er teilweise oder vollständig eine Leistung erfüllt, bis die Schuld im Ganzen abgetragen ist. Die Haftung ist wie bei der GbR unbeschränkt, sie bringt aber auch eine hohe Kreditwürdigkeit der OHG mit sich.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur OHG auf foerderland.de