Kapitalgesellschaften: KGaA und Ltd.

Die KGaA kombiniert Eigenschaften der AG mit einer Kommanditgesellschaft (KG), die eigentlich eine Personengesellschaft ist. Eine Limited ist wie die GmbH eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung.

KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)

Diese Gesellschaftsform kombiniert Eigenschaften der Aktiengesellschaft (AG) mit denen einer Kommanditgesellschaft (KG), die eigentlich eine Personengesellschaft ist.

Vorstand

Während in der AG ein Vorstand für die Geschäftsführung verantwortlich ist, liegt diese Aufgabe bei der KGaA in der Hand eines persönlich haftenden Gesellschafters, dem so genannten Komplementär.

Daher gibt es bei der KGaA zwei Typen von Gesellschaftern: Der Komplementär haftet auch mit seinem Privatvermögen und führt die Geschäfte der KGaA; er hat im Unternehmen eine stärkere Position als der Vorstand einer Aktiengesellschaft. Die Kommanditaktionäre riskieren nicht ihr eigenes Vermögen, sie haben dieselben Rechte wie die Anteilseigner einer AG.

Attraktiv für Familienunternehmen

Diese Rechtskonstruktion macht die KGaA interessant für Familienunternehmen, die frisches Kapital an der Börse bekommen wollen: Übernimmt ein Familienmitglied die Rolle des Komplementärs, bleibt die Kontrolle über das Unternehmen in der Hand der Familie – aufgrund der besonderen Machtstellung des Komplementärs.

Das Mindestkapital

Das Mindestkapital beträgt wie bei der AG 50.000,00 Euro und besteht aus den Einlagen des Komplementärs und dem Grundkapital der Kommanditaktionäre aufbringen.

Ltd. (Limited)

Eine Limited ist wie die GmbH eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, sie wird aber in Großbritannien gegründet. Dafür ist als Mindestkapital nur ein britisches Pfund nötig. Wer mit einer Limited in Deutschland tätig werden will, muss hier eine selbstständige Niederlassung betreiben, die in das Handelsregister einzutragen ist. Auf jeden Fall ist in Großbritannien ein registriertes Büro zu unterhalten (Registered Office).

Welche Voraussetzungen muss man für eine Ltd. erfüllen?

Um die Limited ins Leben zu rufen, sind ein Geschäftsführer (Director) und ein Sekretär (Company Secretary) notwendig. Zur Vertretung nach außen ist nur der Geschäftsführer befugt, der Sekretär hat aber eine Reihe von Pflichten. So muss er einmal im Jahr einen Jahresbericht (Annual Report) verfassen. Es gibt Agenturen, die ein Büro in Großbritannien stellen. Auch ein Sekretär lässt sich so organisieren - die Kosten hängen vom Umfang dieser Leistungen ab.

Neben Direktor und Sekretär muss eine Limited über mindestens einen Gesellschafter verfügen, wobei er aber mit einem der beiden identisch sein kann. Juristisch betrachtet sind die Gesellschafter die Eigentümer der Limited. Sie entscheiden in der Gesellschafterversammlung über wichtige Fragen: Namensänderungen, Ernennung des Direktors oder Löschung der Gesellschaft. Nach außen vertreten die Gesellschafter die Limited aber nicht.

Wie gründe ich eine Ltd.?

Eine Limited ist schnell gegründet, aus bestimmten Pflichten in Großbritannien entstehen aber laufende Kosten. Die Gründung über eine Agentur kann sich lohnen, aber wie überall gibt es auch hier schwarze Schafe – billige Lockangebote sollte man daher links liegen lassen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Ltd. auf foerderland.de