Tipps zur Rechtsformwahl

Als Promoter bist du in der Regel Einzelunternehmer und musst dir über die Rechtsform weniger Gedanken machen. Möchtest du aber ein Startup oder eine Partnerschaft mit einem oder mehreren Mitgründern aufmachen, kommst du um die Entscheidung für eine Rechtsform nicht herum. Dabei gibt es keinen „Königsweg“, sondern die Wahl hängt von deinen individuellen Bedürfnissen ab. Hier findest du fünf Entscheidungshilfen.

Wieviel Startkapital soll bei der Gründung eingesetzt werden?

Der finanzielle Aufwand einer Gründung fällt je nach Rechtsform anders aus: Bei einer Kapitalgesellschaft muss ein Mindestkapital aufgebracht werden - bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind es 25.000,00 Euro, bei einer Aktiengesellschaft (AG) 50.000,00 Euro. Eine Ausnahme stellt die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft Mini-GmbH dar: Bei dieser Einstiegsvariante in die GmbH reicht gerade einmal ein einziger Euro als Kapital.

Bei einer Personengesellschaft ist kein Mindestkapital notwendig. Diese Regelung gilt für das Einzelunternehmen, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) sowie die Partnerschaftsgesellschaft für Freiberufler.

Wichtig: Wähle deine Rechtsform mit einer langfristigen Perspektive - Umgründungen bringen weitere Kosten mit sich. Nur im Gespräch mit einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater sollte eine Entscheidung getroffen werden, welche Gesellschaftsform für das eigene Geschäft am besten ist.

Haftungsfragen bei Neugründung.

Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheiden sich stark in der Haftungsfrage. Wenn du bereit bist, für Verbindlichkeiten auch mit deinem Privatvermögen gerade zu stehen, kannst du ein Einzelunternehmen, eine GbR, OHG, KG oder Partnergesellschaft gründen. Dabei ist die KG eine besondere Spielart der Personengesellschaft: Der Komplementär (Vollhafter) haftet mit seinem Privatvermögen, die Kommanditisten (Teilhafter) nur in Höhe ihrer Gesellschaftseinlagen.

Möchtest du die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzen, wählst du die GmbH oder AG als Unternehmensform. Doch die meisten Banken verlangen persönliche Bürgschaften, wenn du einen Kredit aufnehmen willst. Hier sind Personengesellschaften klar im Vorteil. Durch die persönliche Haftung steigt ihre Kreditwürdigkeit.

Wer soll Chef des Unternehmens sein?

Wer in deinem Unternehmen die Zügel in der Hand hat, hängt von der Rechtsform ab: In einer GbR liegt die Geschäftsführung in der Hand aller Gesellschafter (Gesamtvertretung). Andere oder zusätzliche Regelungen können im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden.

Ähnliches gilt für die OHG: Jeder der Gesellschafter kann im Namen der OHG handeln, sie sind alle für die Geschäftsführung und die Vertretung nach außen zuständig. Im Unterschied zur GbR können die Gesellschafter aber auch einen Prokuristen mit der Geschäftsführung beauftragen. Anders sieht es bei der KG aus: Der Komplementär führt die Geschäfte der KG, die Kommanditisten sind von der Geschäftsführung und Vertretung nach außen ausgeschlossen. Ihnen bleibt eine Kontrollfunktion, die je nach Vereinbarung ausgestaltet ist.

Bei den Kapitalgesellschaften steht das investierte Kapital im Vordergrund - und nicht das persönliche Engagement der Gesellschafter. Daher können die Gesellschafter bei der GmbH einen oder mehrere Geschäftsführer bestimmen, die als leitende Angestellte tätig werden. Ihnen gegenüber hat die Gesellschafterversammlung der GmbH ein starkes Weisungsrecht. Im Fall der AG übernimmt ein Vorstand die Geschäftsführung, seine Arbeit ist aber nicht an Weisungen der Aktionäre oder des Aufsichtsrats gebunden.

Stichwort Gewerbesteuer

Das Gehalt des Geschäftsführers lässt sich bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH als Betriebsausgabe absetzen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben im Gegensatz dazu einen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500,00 Euro.

Es gilt: Auf Erträge aus Personengesellschaften ist Einkommenssteuer fällig, Gewinne aus Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftssteuer.

Die Buchhaltung in einem Unternehmen.

Schreckgespenst Buchhaltung: Der Gesetzgeber verpflichtet eine Reihe von Unternehmen zu einer vollständigen doppelten Buchführung, und zwar mit Jahresabschluss sowie Gewinn- und Verlustrechnung. Dazu gehören alle Kaufleute, die ein selbstständiges Handelsgewerbe betreiben, Einzelunternehmen, OHG und KG sowie alle Kapitalgesellschaften (GmbH, AG). Für Nicht-Kaufleute gilt die Buchhaltungspflicht, wenn der Gewinn aus einem Gewerbebetrieb über 60.000,00 Euro liegt oder der Umsatz über 600.000,00 Euro steigt (beides bezogen auf ein Kalenderjahr). Außerdem sind Personengesellschaften oder Einzelunternehmen zur Buchhaltung verpflichtet, sobald sie sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen

Freiberufler und Nicht-Kaufleute sind von der Buchhaltungspflicht befreit. Zu den Nicht-Kaufleuten zählen Mitglieder des das Kleingewerbes und eines Handelsgewerbes, das einfach strukturierte, überschaubare und transparente Geschäftsbeziehungen aufweist. In der Regel gehörst du als Promoter zu dieser Gruppe. Du musst daher dem Finanzamt nur eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorlegen: Du ziehst von den gesamten Einnahmen eines Kalenderjahrs alle Ausgaben ab und ermittelst so deinen Gewinn.

Weitere Infos

Weitere Informationen zur Rechtsformwahl auf foerderland.de