Definition Freiberufler und Gewerbeschein

Gern werden die Begriffe 'selbstständig' und 'freiberuflich' in einen Topf geworfen. Das ist aber leider falsch, denn beide Unternehmensdefinitionen unterliegen gerade bei der Steuererklärung unterschiedlichen Regelungen.

Freiberufler sind Selbstständige, die bestimmten Berufsgruppen angehören und daher keinen Gewerbeschein benötigen, um ihre Tätigkeit ausüben zu dürfen.

Zu den sogenannten Katalogberufen, die als freiberuflich gelten, gehören wissenschaftliche, künstlerische, publizierende, unterrichtende oder erzieherische Dienstleistungen.

Angehörige freier Berufe sind z. B. Naturwissenschaftler, Ingenieure, Architekten, Graphikdesigner, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, Journalisten und Dolmetscher.

Achtung: Promoter sind keine Freiberufler

Promoter sind grundsätzlich keine Freiberufler und viele Auftraggeber verlangen ausdrücklich einen Gewerbeschein.

Kein Gewerbeschein bei freiberuflichen Tätigkeiten

Wenn du dich jedoch als Freiberufler in einem der oben genannten Berufsfelder selbstständig machst, kannst du deine Dienstleistungen natürlich auch Promotion-Agenturen anbieten, sofern deine freiberufliche Tätigkeit (z. B. Grafik) verlangt wird.

Du benötigst keinen Gewerbeschein, sondern lediglich eine Steuernummer, die du mithilfe eines formlosen Antrags bei deinem Finanzamt erhältst. Die Angebots- und Rechnungsstellung ist die gleiche wie bei einem Selbstständigen mit Gewerbeschein.

Augen auf: Steuerliche Unterschiede

Steuerlich gibt es allerdings einige Unterschiede: So musst du z. B. keine Gewerbesteuer zahlen. Weitere Informationen zu Freien Berufen erhältst du z. B. beim Bundesverband der Freien Berufe (BFB), deinem Steuerberater oder deinem Finanzamt.

Weitere Infos

Bundesverband der Freien Berufe e.V.