Der Gewerbeschein

Jeder, der eine selbstständige Tätigkeit, haupt- oder nebenberuflich, ausüben möchte, muss diese anmelden. Auch wenn du nur ein paar Stunden in der Woche arbeitest, ist ein Gewerbeschein notwendig. Wichtig ist nur, dass du die Absicht auf regelmäßige Gewinnerzielung hast.

Wo bekommst du den Gewerbeschein?

Den Gewerbeschein erhältst du in der Regel beim zuständigen Gewerbeamt oder der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamts. Welche Behörde in deinem Wohnort der richtige Ansprechpartner ist, erfährst du zuverlässig im Bürgerbüro deines Wohnorts.

Antrag in Ruhe ausfüllen und persönlich erscheinen

Den Antrag auf ein Gewerbe kannst du in den meisten Fällen aus dem Internet herunterladen oder telefonisch beantragen. Das gibt dir die Möglichkeit, das Formular in aller Ruhe zu Hause auszufüllen.

Auf dem Amt musst du dann allerdings persönlich erscheinen, mit allen unten genannten Unterlagen.

Das Gewerbe ist immer in der Stadt anzumelden, in der es ausgeführt wird. Bei nebenberuflichen Tätigkeiten ist das die Behörde des Wohnorts.

Die Bestätigung der Anmeldung ist in der Regel der Gewerbeschein. Er ist unbefristet gültig. Änderungen musst du sofort angeben.

Wo wird mein Gewerbe gemeldet?

Nach Anmeldung werden deine Daten gespeichert und an folgende Stellen weitergeleitet:

  • Das zuständige Finanzamt
  • Die örtliche IHK – Du wirst automatisch Mitglied der Handelskammer. Ein Beitrag wird ab einem jährlichen Gewerbeertrag von 5.200,01 Euro fällig.
  • Die zentrale Berufsgenossenschaft – auch hier wirst du Mitglied. Informationen dazu werden dir automatisch zugeschickt.

Das Finanzamt sendet dir automatisch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Dort kannst du dann auch angeben, ob du als Kleinunternehmer (bis 22.000,00 Euro Jahresumsatz) eingestuft werden möchtest.

Mehr zur Kleinunternehmer-Regelung

Was kostet der Gewerbeschein?

Auch bei den Kosten hat jede Stadt und Gemeinde ihre eigene Gebührenordnung. Die Beträge variieren zwischen 15,00 und 60,00 Euro. Eine Gewerbeummeldung ist etwas günstiger – etwa 10,00 bis 30,00 Euro.

Die schriftliche Abmeldung deines Gewerbes kann ebenfalls beim zuständigen Gewerbeamt eingereicht werden und ist in den meisten Fällen kostenfrei.

Was benötigst du für den Gewerbeschein?

  1. Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass

  2. Bei Bedarf eine gesonderte Erlaubnis oder Genehmigung (z. B. in der Gastronomie, Personenbeförderung oder Handwerkskarte)

  3. Bei handwerksähnlichen Betrieben eine Gewerbekarte

  4. Bei begründetem Anlass kann ein Führungszeugnis oder die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gefordert werden

  5. Ausländische Mitbürger haben eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde vorzulegen, die eine Erlaubnis für selbstständige Gewerbetätigkeiten beinhaltet

  6. Ein in einem ausländischen Handelsregister eingetragenes Unternehmen hat die entsprechenden Eintragungsunterlagen vorzulegen, inklusive deutscher Übersetzung

  7. Bei einem ausländischen Unternehmen wird außerdem ein Inlandsbevollmächtigter sowie eine inländische Anschrift verlangt

Warum ist die Tätigkeitsbeschreibung so wichtig?

Ein besonderer Stolperstein ist die Bezeichnung der Tätigkeit, die du mit deinem Gewerbeschein ausüben willst. Ist diese zu weit gefasst oder beinhaltet eine Arbeit, die sozialversicherungspflichtig ist, so kann das Amt die Anmeldung verweigern.

Formuliere daher die Angaben zu deinem Tätigkeitsfeld ausreichend. Bezeichnungen wie: „allgemeiner Handel mit Waren“ reichen in der Regel nicht aus. Du solltest schon wissen, ob du im Bereich Groß- oder Einzelhandel arbeitest und um welche Warengruppen es sich überwiegend handelt.

Was tun bei einer Anmeldeverweigerung?

Leider verweigern einige Behörden Anmeldungen mit globalen Tätigkeitsbeschreibungen wie z. B. „Promotion“ oder „Verkaufsförderung“. Wie du diese Hürde umgehen kannst, erklärt dir die PB-Community:

Promotion-Forum: Gewerbeschein wird verweigert.

Promotion-Forum: Tätigkeitsbeschreibung Gewerbeschein.

Was tun bei Umzug oder anderen Änderungen?

Eine Änderung deiner Adresse, die Erweiterung deiner Betriebstätigkeit oder die vorübergehende gewerbliche Untätigkeit müssen dem Gewerbeamt umgehend mitgeteilt werden. Ziehst du also um oder legst eine längere Ruhepause ein, so vergiss nicht, Dein Gewerbe um- bzw. abzumelden.

Bekommen Minderjährige einen Gewerbeschein?

Bei Minderjährigen, die ein Gewerbe anmelden wollen, gelten Sonderregelungen. Streng nach Gesetz dürften Minderjährige kein Gewerbe betreiben, da sie als „beschränkt geschäftsfähig“ gelten. Doch laut BGB ist es einem Minderjährigen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, eine selbstständige Tätigkeit auszuführen:

  • Nach §112 BGB braucht der Minderjährige dafür eine „formfreie Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten“.
  • Diese Einverständniserklärung ist allerdings erst durch die Bestätigung des Vormundschaftsgerichts wirksam. Es stellt fest, ob der Jugendliche die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, um ein Unternehmen zu führen. Die Erziehungsberechtigten können diese Ermächtigung jedoch jederzeit zurücknehmen.

Steuern und Gewerbeschein

Wer ein Gewerbe betreibt, der muss die Einnahmen natürlich auch versteuern. Darum unterliegen alle Einkünfte deiner unternehmerischen Tätigkeit dem Einkommenssteuergesetz und du bist verpflichtet, jährlich eine Einkommenssteuererklärung abzugeben.

Zur Berechnung der Einkommenssteuer fließen alle Einkünfte ein, die du erzielst, also nicht nur die Gewinne, die du über deinen Gewerbeschein erzielst, sondern auch z. B. Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit. Mehr Infos zum Thema Steuern und Gewerbeschein findest du auf Gewerbe-anmelden.info