Der Personenbeförderungsschein

Augen auf im Straßenverkehr! Wer gewerblich bis zu acht Personen befördert, braucht in Deutschland eine „Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung“. Rechtliche Grundlage hierfür ist die sogenannte „Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV)“.

Die Verkehrsbehörde deiner Stadt ist zuständig

Um einen solchen Personenbeförderungsschein zu beantragen, wende dich an die zuständige Verkehrsbehörde in deiner Stadt oder Gemeinde. Eine der Grundvoraussetzungen ist: Du bist 21 Jahre oder älter und kannst eine entsprechende Eignung (u. a. Sehtest, Vorlage eines Führungszeugnisses etc.) nachweisen.

Das wird für den P-Schein benötigt

Für den Ersterwerb des Personenbeförderungsscheins musst du zusätzlich allerhand Unterlagen vorlegen: einen formalen Antrag (bei der Führerscheinstelle erhältlich), deinen Personalausweis oder Reisepass (mit gültiger Meldebestätigung) nebst deinem Führerschein (es wird nur der EU-Kartenführerschein akzeptiert).

Ärztliche Gutachten sind erforderlich

Außerdem brauchst du zwei ärztliche Gutachten: einen Test über deine körperliche und geistige Eignung und einen Sehtest. Zu guter Letzt sind ein spezielles Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden und ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg vonnöten.

Der Ortskenntnisnachweis

Wenn dein Einsatzort mehr als 50.000 Einwohner hat, musst du zudem einen „Ortskenntnisnachweis“ bei der örtlichen Führerscheinstelle ablegen.

Wirksamkeit und Kosten

In der Regel ist ein P-Schein fünf Jahre gültig. Informationen zum Kostenpunkt erhältst du nur direkt vor Ort, denn die Gebühren können stark variieren.

Weitere Informationen

Verordnung zur Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
Führerschein zur Fahrgastbeförderung (Wikipedia)