Die Haftpflicht

Ob im Beruf oder Privat: Auch wenn du nie fahrlässig das Eigentum anderer beschädigen würdest, vor ungewollten Missgeschicken ist niemand gefeit. Um zu vermeiden, auf einen Schlag in den finanziellen Ruin zu stürzen, musst du über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Hier gibt es verschiedene Arten, von denen die wichtigsten im Weiteren aufgeführt sind.

Die Privathaftpflicht

Immer daran denken: Alles, was du tust, kann Konsequenzen haben! Schon ein unkonzentriertes Überqueren der Fahrbahn mit dem Fahrrad kann Personen- oder Sachschäden nach sich ziehen. Ebenso kann zum Beispiel eine unachtsame Bewegung in der Porzellanabteilung im Kaufhaus unter Umständen sehr teuer werden. Auf Reparatur, Ersatz oder Folgekosten bei Nutzungsausfall hat der Geschädigte bei Sachschäden ein gesetzliches Anrecht. Besonders Schadenersatzforderungen bei Personenschäden können leicht unbezahlbar werden. Daher ist die private Haftpflichtversicherung unabdingbar. Singles bekommen den nötigen Schutz schon ab ca. 30,00 Euro im Jahr, Familien ab ca. 40,00 Euro.

Faustregel: Sach- und Personenschäden sollten mindestens bis drei Millionen Euro gedeckt werden. Denn im Ernstfall gilt: Ohne Versicherung haftest du mit deinem ganzen Vermögen inklusive Haus und Hof, Bankguthaben und sogar einer späteren Erbschaft.

Die Betriebshaftpflicht

Als selbstständiger Promoter bist du für Schadensfälle im Geschäftsverkehr unbegrenzt haftbar. Dadurch kann ein Missgeschick unter Umständen Existenz bedrohend werden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden, die du fahrlässigerweise verursacht hast, mit Deckungssummen von bis zu 10 Millionen Euro ab. Dadurch wird dein eigenes Vermögen geschützt.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung

Auch bei fahrbaren Untersätzen gilt: Die Haftpflichtversicherung muss bei jeder Tour dabei sein! Sollte es zu einem Unfall kommen, muss sichergestellt sein, dass das Opfer angemessen entschädigt wird. Alle Schäden, die du anderen zufügst, sind in der KFZ-Haftpflichtversicherung enthalten. Dazu gehören unter anderem Schmerzensgeld oder eine Verdienstausfall-Entschädigung.

In ganz schlimmen Fällen kann auch eine lebenslange Rente für das Unfallopfer fällig werden! Abschleppen, Reparatur, Mietwagen oder Neukauf trägt deine Versicherung ebenfalls, sollte der Gegenüber schuldlos sein.

Aber keine Angst: Deine Versicherung prüft grundsätzlich, ob das Opfer nicht vielleicht versucht, aus dir Kapital zu schlagen. Überhöhte Forderungen werden sogar mit juristischen Mitteln abgewiesen!

Trotz alledem gilt natürlich immer: Am Besten erst gar keinen Unfall bauen!

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